AGB's - Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

SEQUOIA Legal & Advisory GmbH (SEQUOIA Legal & Advisory) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Birmensdorf ZH, Schweiz.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf alle an SEQUOIA Legal & Advisory erteilten Instruktionen und auf jedes Rechtsverhältnis anwendbar, welches sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ergibt, einschliesslich aller Folgeinstruktionen oder -aufträge durch die Klientschaft (Klientschaft). Diese AGB sind nur insoweit anwendbar als SEQUOIA Legal & Advisory mit der Klientschaft nichts anderes schriftlich vereinbart hat (z.B. in einer Mandatsvereinbarung). Im Falle von Widersprüchen zwischen der Mandatsvereinbarung, diesen AGB, und einer durch die Klientschaft erteilten Vollmacht, sollen die Dokumente in der vorgenannten Reihenfolge massgeblich sein.

Diese AGB gelten auch für alle juristischen Personen, natürlichen Personen wie z.B. Angestellte, Konsulenten oder Partner und Dritte, welche direkt oder indirekt in irgendeiner Weise bei der Ausführung der Weisungen involviert sind und alle juristischen Personen und natürlichen Personen, für deren Handeln SEQUOIA Legal & Advisory verantwortlich ist. Diese AGB sind des Weiteren für alle Dienstleistungen auf recht-einfach.ch anwendbar. Recht-einfach.ch ist ein Angebot der SEQUOIA Legal & Advisory GmbH. Nutzer des Angebotes auf recht-einfach.ch werden vom Begriff Klientschaft miteingeschlossen.

  1. Mandatsverhältnis und Instruktionen

Jedem Mandatsverhältnis zwischen SEQUOIA Legal & Advisory und der Klientschaft muss eine diesbezüglich ausdrückliche Zustimmung von SEQUOIA Legal & Advisory zu Grunde liegen.

Jedes Mandatsverhältnis gilt als mit SEQUOIA Legal & Advisory geschlossen, auch wenn die Klientschaft ausdrücklich oder implizit beabsichtigt, dass das Mandatsverhältnis mit einer bestimmten Person abgewickelt wird. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine Vollmacht zugunsten einer bestimmten Person ausgestellt wird.

SEQUOIA Legal & Advisory nimmt Instruktionen von der Klientschaft, oder den von der Klientschaft dafür bezeichneten Personen, entgegen. Die Klientschaft stimmt zu, dass SEQUOIA Legal & Advisory berechtigt ist, sich auf Instruktionen von solchen Personen zu verlassen.

Die Klientschaft gewährleistet, dass SEQUOIA Legal & Advisory alle Informationen erhält, die SEQUOIA Legal & Advisory vernünftigerweise benötigt, um das Mandat zu erfüllen oder welche für die zeitgerechte Erfüllung des Mandats wesentlich sind. Ohne ausdrückliche anders- lautende Anweisung wird SEQUOIA Legal & Advisory die Informationen, welche sie von der Klientschaft oder anderen für die Klientschaft handelnden Personen erhält, nicht verifizieren oder überprüfen. Die Klientschaft anerkennt, dass SEQUOIA Legal & Advisory sich bei der Erfüllung des Mandats auf solche Informationen verlassen darf.

Falls SEQUOIA Legal & Advisory für dieselbe Klientschaft in verschiedenen Angelegenheiten tätig ist, sollte die Klientschaft nicht davon ausgehen, dass Informationen, welche einer Person in einer bestimmten Angelegenheit kommuniziert wurden auch an andere Personen, welche in einer anderen Angelegenheit beschäftigt sind, weitergegeben werden. Die Klientschaft ist also gehalten, alle Informationen, welche für eine Angelegenheit von Bedeutung sind, direkt dem entsprechenden Team mitzuteilen.

  1. Honorar und Rechnungsstellung 

3.1. Stundensätze/Anwaltskosten

Wenn nichts anderes vereinbart ist, stimmt die Klientschaft zu, dass SEQUOIA Legal & Advisory die Leistungen von SEQUOIA Legal & Advisory nach aufgewendeter Zeit in Rechnung stellt. SEQUOIA Legal & Advisory verrechnet alle im Beratungsumfang des Mandates erbrachten Leistungen, einschliesslich rechtlicher Abklärungen, Dokumentationen, Besprechungen, Reisen usw. Die erbrachten Leistungen werden in der Rechnungsstellung detailliert und in 6-Minuten-Schritten dargestellt.

Der anwendbare Stundenansatz basiert auf der Erfahrung und der Seniorität der beteiligten Spezialisten. SEQUOIA Legal & Advisory behält sich das Recht vor, die Stundenansätze auf jährlicher Basis anzupassen.

Falls SEQUOIA Legal & Advisory die Klientschaft vor Gerichten oder vor Behörden vertritt, soll das Honorar von SEQUOIA Legal & Advisory keinesfalls tiefer sein als die Entschädigung, welche der Klientschaft für die Kosten der rechtlichen Vertretung zugesprochen wird.

Ohne ausdrückliche andere schriftliche Vereinbarung stellt jeder Kostenvoranschlag, jede Schätzung oder Angabe zu erwarteten Anwaltskosten lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Des Weiteren sind jegliche Kostenvoranschläge, Schätzungen, Angaben, Fixhonorare oder Obergrenzen für Anwaltskosten exklusive Auslagen, Steuern, etc.

3.2. Auslagen

Zusätzlich zum Honorar kann SEQUOIA Legal & Advisory eine Kleinspesenpauschale von 3% des Gesamthonorars zur Deckung der allgemeinen Bürokosten einschliesslich Versandkosten, Telefon- und Faxkosten, Kosten für die elektronische Kommunikation, Auslagen für Fotokopien sowie Auslagen für die Bereitstellung von Dokumenten, Datenbankrecherchen etc. in Rechnung.

Aufwendungen, welche einzeln einen Betrag von CHF 100.– übersteigen sowie Amts- und Gerichtsgebühren können separat in Rechnung gestellt, d. h. zusätzlich zur Kleinspesenpauschale von 3%. SEQUOIA Legal & Advisory behält sich das Recht vor, solche Drittrechnungen der Klientschaft zur direkten Begleichung weiterzuleiten.

SEQUOIA Legal & Advisory ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung der Klientschaft, Dienstleistungen von Dritten zu beanspruchen, einschliesslich – jedoch nicht begrenzt auf – Übersetzungsdienstleistungen und ähnliches und ist ermächtigt, entsprechende Verträge für solche Dienstleistungen im Namen und auf Rechnung der Klientschaft abzuschliessen.

3.3. Mehrwertsteuer sowie ausländische Steuern und Abzüge

Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Beträge exklusiv Mehrwertsteuer (MwSt.). Von SEQUOIA Legal & Advisory allen- falls zu entrichtende MwSt. wird der Klientschaft zusätzlich in Rechnung gestellt.

Ebenso gehen alle anwendbaren ausländischen Steuern und Abzüge zu Lasten der Klientschaft und werden von der Klientschaft getragen oder dieser in Rechnung gestellt.

3.4. Rechnungsstellung und Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen von SEQUOIA Legal & Advisory innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Aus- stellung zu begleichen. Die Klientschaft ist nicht berechtigt, die Zahlungsverpflichtung aufzuschieben und/oder die Forderung zu verrechnen.

Falls eine Rechnung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums beglichen wird, befindet sich die Klientschaft ohne weiteres in Verzug und kann verpflichtet werden, die gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen. Zudem behält sich SEQUOIA Legal & Advisory das Recht vor, die Tätigkeit für dieses oder auch für ein anderes Mandat der Klientschaft einzustellen. Handlungen von SEQUOIA Legal & Advisory im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Zahlungsanspruchs werden der Klientschaft zu den üblichen Stundenansätzen der damit beauftragten Personen in Rechnung gestellt.

Die Klientschaft entbindet SEQUOIA Legal & Advisory und jegliche Mitarbeiter, Konsulenten, Anwälte, Partner oder andere mit SEQUOIA Legal & Advisory verbundene Personen oder Unternehmen unwiderruflich von deren beruflicher Geheimhaltungspflicht bei Zwangsvollstreckungsmassnahmen, Gerichts- und/oder Schiedsverfahren in dem für die Verfolgung und Durchsetzung der Ansprüche auf Anwaltskosten und Auslagen von SEQUOIA Legal & Advisory nötigen Ausmass.

3.5 Kostenvorschuss und Zahlung

SEQUOIA Legal & Advisory kann die Klientschaft auffordern, einen Kostenvorschuss für Anwaltskosten und Auslagen zu zahlen. SEQUOIA Legal & Advisory behält sich das Recht vor, diesen Vorschussbetrag zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen. Kostenvorschüsse werden während der Dauer des Mandatsverhältnisses vorgetragen und bei Beendigung des Mandatsverhältnisses von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.

  1. Legal as a Service Dienstleistungen

Der monatlich zu entrichtende Grundpreis der Legal as a Service Dienstleistungen deckt Erstabklärungen und Auskünfte per Telefon, E-Mail und WhatsApp im Rahmen eines durchschnittlichen monatlichen Beratungsbedarfes ab (“Fair Usage-Policy”). SEQUOIA Legal & Advisory behält sich das Recht vor, bei übermässigem Beratungsbedarf Leistungen nach aufgewendeter Zeit in Rechnung zu stellen, wobei die Klientschaft vorgängig darüber informiert wird.

Im Rahmen von Legal as a Service Dienstleistungen vereinbarte Stundenpakete werden gleichmässig monatlich über eine Laufzeit von einem Jahr in Rechnung gestellt. Nicht verwendete Stunden werden der Klientschaft gutgeschrieben und können auf eine weitere Laufzeit übertragen werden. Werden die Stunden vor Ablauf der Laufzeit aufgebraucht, erfolgt die Verrechnung weiterer aufgewendeter Zeit nach dem regulären Stundensatz. Alternativ kann vorzeitig ein weiteres Stundenpaket vereinbart werden.

Die Legal as a Service Dienstleistungen werden jeweils für eine feste Laufzeit von einem Jahr vereinbart und können mittels erneuter Vereinbarung verlängert werden.

  1. Recht-einfach.ch Dienstleistungen

Unter recht-einfach.ch stellt SEQUOIA Legal & Advisory einem breiten Publikum rechtliche Bildungs- und Informationsinhalte zur Verfügung; gleichwohl erfolgt die Benutzung dieses Dienstes auf alleiniges Risiko. Dienstleistungen die über recht-einfach.ch bezogen werden, stellen keine rechtliche Beratung dar. Die Haftung für Fehler oder veraltete Informationen im Angebot von recht-einfach.ch wird ausdrücklich wegbedungen bzw. auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten beschränkt. Die Blog-Beiträge werden auf einer einer “so wie sie sind”- und “sofern verfügbar”-Basis zur Verfügung gestellt, und SEQUOIA Legal & Advisory weist explizit darauf hin, dass sämtliche ausdrückliche oder stillschweigenden Gewährleistungen jedweder Art ausgeschlossen wird, einschliesslich aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien für die Gebrauchstauglichkeit, die Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck sowie die Nichtverletzung von Rechten. SEQUOIA Legal & Advisory gibt keine Garantie, dass die Dienste den Bedürfnissenn der Nutzer von recht-einfac.ch entsprechen, sicher sind, ohne Unterbrechung, zeitnah, genau oder fehlerfrei zur Verfügung stehen.

Nutzer des Angebotes auf recht-einfach.ch können einen Teil der angebotenen Verträge und andere Rechtsdokumente durch Ausfüllen eines automatisierten Fragebogens erstellen. Die erstellten Rechtsdokumente werden nach Beantwortung aller Fragen und je nach Angebot nach der Kaufpreiszahlung als direkt verwendbare und druckbare Dokumente im Portable Document Format (PDF, keine nachträgliche Bearbeitung möglich/erlaubt) zur Verfügung gestellt. Im Gegensatz zu den Fixpreisdienstleistungen erstellen die Nutzer diese Dokumente komplett in Eigenregie, ohne Zusammenarbeit mit einem Anwalt.

Zusätzlich können Nutzer der Plattform diverse anwaltliche Dienstleistungen zu einem durch SEQUOIA Legal & Advisory vordefinierten Festpreis in Anspruch nehmen. Diese Dienstleistungen werden durch einen Anwalt oder Juristen von SEQUOIA Legal & Advisory erstellt und entstehen in Zusammenarbeit zwischen den Nutzern sowie einem Anwalt oder Juristen von SEQUOIA Legal & Advisory. Die Nutzer haben dabei Anspruch auf den zum jeweiligen Fixpreisangebot schriftlich auf recht-einfach.ch angegebenen Leistungsumfang.

Kostenpflichtige Leistungen werden gemäss den jeweils veröffentlichten Preisen verrechnet und verstehen sich in Schweizer Franken einschliesslich etwaiger gesetzlicher Mehrwertsteuer sofern dies entsprechend ausgewiesen wird.

SEQUOIA Legal & Advisory räumt den Nutzern ein nicht ausschliessliches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an vermitteltem rechtlichem Fachwissen und erstellten Rechtsdokumenten ausschliesslich für den eigenen, geschäftlichen und/oder privaten Gebrauch ein. Die Rechteeinräumung erfolgt erst nach gültigem Vertragsschluss und – bei kostenpflichtigen Leistungen – nach vollständiger Bezahlung. Jegliche kostenpflichtige Weitergabe von erstellten Rechtsdokumenten und/oder die Weitergabe von erstellten Rechtsdokumenten an Dritte für deren eigenen Gebrauch sind ausgeschlossen.

  1. Vertraulichkeit und Offenlegung

SEQUOIA Legal & Advisory untersteht beruflichen Geheimhaltungspflichten. SEQUOIA Legal & Advisory behandelt alle von der Klientschaft erhaltenen Informationen, welche nicht allgemein bekannt sind, vertraulich. Dennoch stimmt die Klientschaft zu, dass SEQUOIA Legal & Advisory relevante Informationen offenlegen darf, um sich selbst zu schützen und/oder zu verteidigen in einem tatsächlichen oder angedrohten Zivil-, Gerichts- oder Regulierungsverfahren oder um seine Ansprüche gegenüber der Klientschaft gemäss Abschnitt 3.4. oben durchzusetzen. Ausserdem kann SEQUOIA Legal & Advisory im Vertrauen auch relevante Informationen an ihre Versicherer, Versicherungsbroker, Revisoren und Berater weitergeben.

Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei- und der Terrorismusfinanzierung sowie aufgrund von Sanktionsbestimmungen kann SEQUOIA Legal & Advisory zudem gegenüber den zuständigen Behörden verpflichtet sein, gewissen Offenlegungspflichten nachzukommen. Solche Verpflichtungen gehen den beruflichen Geheimhaltungspflichten von SEQUOIA Legal & Advisory vor. In diesem Fall wird SEQUOIA Legal & Advisory (wo zulässig und durchführbar) die Klientschaft über die Aufforderung oder die Notwendigkeit zur Offenlegung informieren.

SEQUOIA Legal & Advisory kann rechtliche Dienstleistungen (insbesondere in Bezug auf ausländisches Recht) und Supportleistungen (wie z. B. Übersetzungen, Dolmetschdienstleistungen, etc.) auslagern, sofern die Supportdienstleister der Geheimhaltung zugestimmt haben.

Ohne ausdrückliche anders lautende Weisung ist es SEQUOIA Legal & Advisory erlaubt, mit Angestellten, Konsulenten oder Organen der Gesellschaft der Klientschaft (oder verbundenen Unternehmen) zu kommunizieren und Informationen zum Zweck der Dienstleistungserbringung auszutauschen.

Es kann vorkommen, dass SEQUOIA Legal & Advisory für andere Personen tätig ist oder über gewisse Informationen betreffend solche Personen verfügt, welche in ähnlichen Geschäftsbereichen wie die Klientschaft tätig sind oder welche die Klientschaft als Konkurrenz betrachten kann. SEQUOIA Legal & Advisory untersteht keiner Pflicht, solche Informationen der Klientschaft bekannt zu geben.

  1. Interessenkonflikte/Verhältnis zu anderen Klienten

Es kann vorkommen, dass SEQUOIA Legal & Advisory ein Mandat nicht annehmen kann oder die Tätigkeit für die Klientschaft aufgrund von gesetzlichen oder standesrechtlichen Regeln einstellen muss, falls ein Konflikt zwischen den Verpflichtungen von SEQUOIA Legal & Advisory gegenüber der Klientschaft und anderen Klienten oder zwischen den Interessen von SEQUOIA Legal & Advisory und den Interessen der Klientschaft besteht. Die Klientschaft stimmt zu, SEQUOIA Legal & Advisory jederzeit alle für die Durchführung einer Konfliktsuche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Ausserdem ist die Klientschaft gehalten, SEQUOIA Legal & Advisory umgehend über irgendwelche Umstände zu informieren, welche in ihren Augen einen potenziellen Interessenkonflikt darstellen könnten.

Die Klientschaft anerkennt, dass SEQUOIA Legal & Advisory bei einer Annahme eines Mandats keine Exklusivität in Bezug auf rechtliche Beratung zu einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt garantiert.

Vorbehaltlich gesetzlicher und berufsständischer Regeln kann SEQUOIA Legal & Advisory bei Transaktionen, Streitigkeiten oder anderen Angelegenheiten, an denen die Klientschaft oder mit der Klient- schaft verbundene Einheiten ein Interesse haben, für andere Klienten agieren, sofern SEQUOIA Legal & Advisory dabei nicht seine Pflichten gegenüber der Klientschaft verletzt.

  1. Kommunikation

Ohne ausdrückliche andere schriftliche Anweisung stimmt die Klientschaft zu, dass SEQUOIA Legal & Advisory elektronische Hilfsmittel ohne Verschlüsselung benutzen kann, um mit der Klientschaft oder mit Dritten über die Belange der Klientschaft zu kommunizieren. Die Klientschaft anerkennt, dass die Kommunikation über elektronische Hilfsmittel, wie z. B. E-Mail, Fax oder internetbasierte Anwendungen, mit Risiken verbunden sind. Im Spe- ziellen besteht das Risiko, dass Dritte über die Kommunikationsinhalte Kenntnis erlangen, dass die Inhalte solcher Kommunikation mit Computerviren infiziert, manipuliert oder korrumpiert werden können oder dass solche Kommunikation falsch zugestellt, verzögert oder nicht erhalten werden kann. SEQUOIA Legal & Advisory ist für solche Risiken nicht haftbar.

SEQUOIA Legal & Advisory weist die Klientschaft an, eigene Virenprüfungen auf allen ihren Systemen, Daten und Kommunikationsmitteln durchzuführen.

  1. Haftung und Haftungsbeschränkung

Die Klientschaft erklärt sich damit einverstanden, dass sich allfällige Haftungsansprüche ausschliesslich gegen SEQUOIA Legal & Advisory richten. Hiermit erklärt die Klientschaft, dass sie keine Klagen oder Verfahren einleitet und auf entsprechende Ansprüche gegenüber Angestellten, Konsulenten, Anwälten, Partnern oder anderen mit SEQUOIA Legal & Advisory verbundenen Personen verzichtet.

Die Haftung von SEQUOIA Legal & Advisory ist, ungeachtet des Rechtsgrundes, für Verluste oder Schadenersatzansprüche, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden, beschränkt.

Jegliche Beratung durch SEQUOIA Legal & Advisory erfolgt ausschliesslich zur Verwendung und Nutzung durch die Klientschaft und darf ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung von SEQUOIA Legal & Advisory nicht für andere Zwecke genutzt oder als Grundlage verwendet wer- den oder anderen Personen bekannt gegeben werden (ausser gegenüber Beratern der Klientschaft, welche über diese Kenntnisse verfügen müssen, sich jedoch nicht auf solche Ratschläge abstützen dürfen).

Falls die Rolle von SEQUOIA Legal & Advisory darin besteht, die Klientschaft darin zu unterstützen, die Tätigkeit von anderen Beratern der Klientschaft zu koordinieren, ist SEQUOIA Legal & Advisory nicht verantwortlich für deren Beratungsleistungen. Es liegt in der Verantwortung der Klientschaft sicherzustellen, dass ihr diese Beratungsleistungen zukommen, sie diese berücksichtigt und diese für die Zwecke der Klientschaft geeignet sind.

Ohne ausdrückliche gegenteilige Abrede ist SEQUOIA Legal & Advisory weder für Beratungen über ausländisches Recht, d.h. nicht Schweizer Recht, noch für steuerliche Beratungen haftbar. SEQUOIA Legal & Advisory ist auch nicht verpflichtet, eine bereits erteilte Auskunft der Klientschaft auf den neusten Stand zu bringen.

  1. Beschwerden

Die Klientschaft kann allfällige Beschwerden dem verantwortlichen Anwalt mitteilen. Falls die Angelegenheit dadurch nicht zur Zufriedenheit der Klientschaft gelöst wird oder die Klientschaft weitere Anliegen hat, kann die Klientschaft solche Beschwerden schriftlich an jedes Mitglied der Geschäftsführung von SEQUOIA Legal & Advisory adressieren.

  1. Beendigung

Die Klientschaft sowie SEQUOIA Legal & Advisory haben das Recht, das Mandatsverhältnis sowie auf dessen Grundlage ausgestellte Vollmachten jederzeit einseitig aufzulösen.

Die Klientschaft ist für die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Mandates angefallenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen verantwortlich, sowie für jene Honorare, Auslagen und Aufwendungen, die notwendigerweise im Zusammenhang mit der Beendigung des Mandatsverhältnisses oder mit der Übergabe der Arbeit an einen anderen Berater nach Wahl der Klientschaft entstehen.

SEQUOIA Legal & Advisory bewahrt die Akten während einer Dauer von 10 Jahren nach Beendigung des Mandatsverhältnisses oder nach Abschluss eines Auftrags auf. Nach Ablauf dieser Zeit kann SEQUOIA Legal & Advisory diese Akten ohne vorherige Ankündigung vernichten.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis zwischen der Klientschaft sowie Nutzern von recht-einfach.ch und SEQUOIA Legal & Advisory untersteht in allen Aspekten materiellem schweizerischem Recht.

Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis, sind durch die ordentlichen Gerichte am Sitz der SEQUOIA Legal & Advisory zu entscheiden.

  1. Anpassungen der AGB

SEQUOIA Legal & Advisory behält sich das Recht vor, die AGB mit Wirkung für die Zukunft zu aktualisieren, wenn wirtschaftliche oder rechtliche Gründe eine Anpassung erforderlich machen. Die Änderungen werden erst dann Vertragsbestandteil, wenn die Klientschaft diesen Änderungen zustimmt. Hierfür genügt es, dass SEQUOIA Legal & Advisory die neue Fassung der AGB der Klientschaft an die von ihr für Benachrichtigungszwecke angegebene E-Mail übermittelt oder auf einer von SEQUOIA Legal & Advisory betriebenen Webseite publiziert. Widerspricht die Klientschaft den Änderungen der AGB nicht innerhalb von einer Woche, gilt die Zustimmung als erteilt.

Februar 2022

Du möchtest einen Beitrag vorschlagen?