Es gibt verschiedene Arten ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Neben der Arbeitgeber- oder der Arbeitnehmerkündigung gibt es auch noch die sogenannte Aufhebungsvereinbarung.
Unterschied zur Kündigung
Anders als die Kündigung, bei der es sich um eine einseitige Willenserklärung handelt, stimmen beide Parteien bei der Aufhebungsvereinbarung zu, dass Vertragsverhältnis aufzulösen. Dies kann per sofort oder auf ein bestimmtes Datum erfolgen. Die vereinbarten Kündigungsfristen müssen hier nicht eingehalten werden. Ohne beidseitige Zustimmung ist die Aufhebungsvereinbarung wirkungslos.
Inhalt
Eine rechtsgültige Aufhebungsvereinbarung muss folgende Punkte beinhalten:
- Personalien des Arbeitnehmer sowie Angaben des Arbeitgebers
- Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnis
- Ausstehende Zahlungen (Feriensaldo, Überstunden)
- Rückgabe von Firmeneigentum
- Ausstellung des Arbeitszeugnis
- ev. Abfindung
- Saldoklausel
Wie bereits oben erwähnt muss die Aufhebungsvereinbarung von beiden Parteien rechtsgültig unterzeichnet werden.
Wann ist eine Aufhebungsvereinbarung sinnvoll?
Eine Aufhebungsvereinbarung macht Sinn, wenn beide Parteien die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses wünschen. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Arbeitsstelle hat oder wenn die Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist.
Wichtige Hinweise
Damit die Aufhebungsvereinbarung rechtsgültig ist, ist es zentral, dass die Konditionen ausgeglichen sind. Das heisst, dass beide Parteien gleichermassen davon profitieren. Dies kann beispielsweise durch eine Abfindung erreicht werden. Auch wenn die Aufhebungsvereinbarung bereits unterzeichnet worden ist, kann man bei einer offensichtlichen Übervorteilung des Arbeitgebers immer noch rechtlich dagegen vorgehen.
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer auch immer eine Bedenkfrist einzuräumen. Es darf keine sofortige Unterschrift erzwungen werden.
Bei der Unterzeichnung durch den Arbeitnehmer gilt dies in gewissen Bereichen als Kündigung. Das heisst, dass dies gewisse Einstelltage bei der Arbeitslosenkasse zur Folge hat. So dann fällt hier auch die Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall weg.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Aufhebungsvereinbarung durch einen Experten prüfen zu lassen um sicherzustellen, dass die Vereinbarung nicht zu deinem Nachteil ausfällt.