Rechtswiki

Das Rechtswiki bringt das Recht auf den Punkt. Tauche ein in eine Flut von BeitrĂ€gen, die das Recht entstauben, auseinandernehmen und es Dir roh servieren. Wir zerschlagen KomplexitĂ€ten und liefern das nackte Gesetz – verstĂ€ndlich, knackig und «unverschwurbelt». Wir verzichten dabei weitestgehend auf unseren geliebten Fachjargon und versuchen die Themen so einfach und verstĂ€ndlich wie möglich aufzubereiten.

Trotzdem bedarf es manchmal weiterer PrÀzision in komplexeren ZusammenhÀngen. Falls Du Fragen beim VerstÀndnis der BeitrÀge hast oder Du einer Situation begegnest, die wir nicht behandelt haben, bitten wir Dich, mit uns in Kontakt zu treten oder eine Beratung zu beanspruchen. Wir helfen Dir gerne weiter.

Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht jedes Thema und jede Ausnahme den Weg in dieses Wiki finden wird, noch garantieren wir fĂŒr die VollstĂ€ndigkeit der aufgefĂŒhrten Fallbeispiele und Situationen. Ferner stellen die, in den BeitrĂ€gen vermittelten Informationen, keine Rechtsberatung dar.

Keine BeitrÀge gefunden.

Kauderwelsch einfach erklÀrt

Auch wenn wir auf rechtliches Kauderwelsch weitestgehend verzichten, kommen wir nicht umher einige Fachbegriffe zu verwenden. Dabei handelt es sich nicht um sadistische oder teuflische Absichten unsererseits, wir können einfach nicht anders


Um es Dir trotzdem möglichst schmerzfrei zu gestalten, findest Du hier zu jedem vermeintlichen Fremdwort eine kurze AusfĂŒhrung.

Popart Frau
Fragen Gedankenblase

ABV

Der sogenannte AktionÀrbindungsvertrag regelt die Zusammenarbeit verschiedener AktionÀre untereinander. Die Gesellschaft ist nicht Teil und hat hierbei auch kein Mitspracherecht. In diesem Vertrag werden meistens Punkte wie Vorkaufsrecht, Stimmbindungen, Preisbestimmungen der Aktien, etc. geregelt.

AG

Die AG ist eine Gesellschaftsform der Schweiz, die sogenannte Aktiengesellschaft. Hierbei wird das Kapital in verschiedene Aktien unterteilt, die durch Privatpersonen oder andere Gesellschaften gekauft werden können. Die Inhaber dieser Aktien sind nur der Gesellschaft selber bekannt. Daher kommt die französische Übersetzung „societĂ© anonyme“.  

AGB

Unter AGB versteht man die Allgemeinen GeschĂ€ftsbestimmungen. Hier werden diverse Vertragspunkte wie Lieferung, Zahlung, Haftung, etc. geregelt. Diese mĂŒssen jeweils durch den Vertragspartner bestĂ€tigt. Beispielsweise bei einem Onlinekauf erscheint oftmals eine Box „AGB gelesen und bestĂ€tigt“.

Freiwilligkeit

Unter Freiwilligkeit versteht man, dass dies aus freien StĂŒcken und im Sinne der betroffenen Person war.  FĂŒr die Entstehung von VertrĂ€gen ist die WillensĂ€usserung sehr relevant. Sollte jemand bedroht oder unter Druck gesetzt worden sein ist dies somit nicht deren Wille. 

GmbH

Die Gesellschaft mit beschrĂ€nkter Haftung ist eine Gesellschaftsform der Schweiz. Wie der Name bereits indiziert, haften die Gesellschafter jeweils nur fĂŒr das eingezahlte Gesellschaftskapital.  

HandlungsfÀhigkeit

Die HandlungsfĂ€higkeit beschreibt eine Person die sowohl mĂŒndig als auch UrteilsfĂ€hig ist.  Im Normalfall erreicht eine Person die MĂŒndigkeit automatisch ab dem 18. Lebensjahr. Ausgenommen sind bevormundete Personen.  Bei einer jugendlichen Person ab ca. 14 bis 17 Jahren spricht das Gesetz von einer beschrĂ€nkten HandlungsunfĂ€higkeit. Hier ist zwar die UrteilsfĂ€higkeit gegeben, jedoch ist diese Person noch nicht mĂŒndig. 

NDA

Das NDA (Non-Disclosure Agreement) ist eine Geheimhaltungsvereinbarung. Sie wird optimalerweise vor der Einweihung in GeschÀftsgeheimnisse oder vor Bekanntmachung einer GeschÀftsidee unterzeichnet. Darin kann festgehalten werden, wie lange die Parteien an die Geheimhaltung gebunden sind und welche Konsequenzen (inkl. Geldstrafe) ein Verstoss zur Folge haben.

OR

Das Obligationenrecht (OR) ist ein zentrales Gesetzbuch in der Schweiz, das die Grundlagen fĂŒr SchuldverhĂ€ltnisse und VertrĂ€ge regelt. Es bildet den fĂŒnften Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) und ist sehr umfangreich. Das OR ist online kostenlos zugĂ€nglich.

Rechtsvorschlag

Wenn in der Schweiz eine Betreibung eingeleitet wird, wird einer Person der sogenannte Zahlungsbefehl zugestellt.  Nach der Zustellung hat man 10 Tage zeit, den sogenannten Rechtsvorschlag zu erheben. DafĂŒr kann man gleich bei der Übergabe auf der RĂŒckseite das Kreuz bei „Rechtsvorschlag (gesamte Forderung) setzten und das Dokument unterzeichnen.  Der GlĂ€ubiger muss jetzt beweisen können, dass die Forderung tatsĂ€chlich existiert.

Schadensersatz

Ein Schadenersatz ist eine Forderung eine entstandene finanzielle Einbusse zurĂŒckzuerstatten. Das Ziel ist es, die vorherige finanzielle Situation wiederherzustellen, als ob der entsprechende Schaden nie entstanden wĂ€re. Diese Zahlungen dĂŒrfen nicht einer Genugtuung verwechselt werden. 

Schlichtung

Die Schlichtungsverhandlung ist in den meisten FÀllen der erste Schritt bei einem Prozess. Hierbei wird ein Gesuch an das ZustÀndige Friedensrichteramt eingereicht. Bei einer Schlichtungsverhandlung wird festgestellt, ob es noch eine Möglichkeit gibt, das ganze mit einer Vereinbarung abzuschliessen, bevor hohe Prozess- und Anwaltskosten entstehen.  

SchĂŒtzenswerte Daten

Unter schĂŒtzenwerten Daten gemĂ€ss dem Datenschutzgesetz gelten sĂ€mtliche Angaben, die dazu fĂŒhren, dass eine Person zweifelsfrei identifiziert werden kann. Unter anderem beinhaltet dies Namen, Vornamen, Adresse, Geburtsdatum, etc

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