Der Leasingvertrag

In den letzten Jahren ist der Leasingvertrag immer populĂ€rer geworden. Insbesondere im Autohandel wird oftmals nur noch mit dem „monatlichen Betrag“ geworben als mit dem tatsĂ€chlichen Kaufpreis. Wie bei jedem anderen Vertrag gibt es auch beim Leasingvertrag diverse TĂŒcken, die vor dem Vertragsabschluss zu beachten sind.

Das Leasing findet sich auch in anderen Bereichen. Einfachheitshalber wird in diesem Beitrag nur von „Fahrzeugen“ gesprochen. Die Aussagen beziehen sich aber jeweils auf jede Art von Leasing. 

GrundsÀtzliches

Ein Leasingvertrag regelt eine eingeschrĂ€nkte VerfĂŒgungsgewalt ĂŒber einen bestimmten Gegenstand, ohne dass dabei das Eigentum ĂŒbertragen wird. Obschon sich der Gegenstand im Besitz des Leasingnehmers befindet, bleibt das Eigentum wĂ€hrend der gesamten Vertragslaufzeit beim Leasinggeber. Anders als bei einem Kaufvertrag, bei dem das Eigentum nach Vertragsabschluss oder nach Bezahlung auf den KĂ€ufer ĂŒbergeht. FĂŒr die Nutzung des Gegenstandes wird eine GebĂŒhr festgelegt, die meistens in monatlichen Raten bezahlt wird. Oftmals entscheidet man sich fĂŒr ein Leasing, damit der Betrag nicht auf einmal bezahlt werden muss. 

Bei Fahrzeugen ist der Leasingnehmer zu dem verpflichtet, die Kosten fĂŒr Reparaturen, Wartung und Unterhalt zu ĂŒbernehmen. So dann wird es oftmals vorgeschrieben, dass eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden muss. Dies ist eine weitere finanzielle Belastung. 

So dann werden innerhalb des Vertrages KilometerbeschrĂ€nkungen festgelegt. Sollten diese ĂŒberschritten worden sein, muss der Leasingnehmer die zusĂ€tzlichen Kilometer dem Leasinggeber entsprechend erstatten. 

Eigentum

Wie bereits oben erwĂ€hnt bleibt das Eigentum beim Leasinggeber. Das heisst, dass du das Fahrzeug zwar brauchen darfst, aber beispielsweise keine Umbauten oder Individualisierungen vornehmen kannst oder dann nur mit EinverstĂ€ndnis des EigentĂŒmers. Wenn VerĂ€nderungen ohne Wissen des EigentĂŒmers gemacht wurden, kann der EigentĂŒmer verlangen, dass das Fahrzeug wieder in den Originalzustand zurĂŒckversetzt werden muss. NatĂŒrlich auf Kosten des Leasingnehmers. 

Laufzeit, RĂŒckgabe und KĂŒndigung

Der Leasingvertrag wird ĂŒber eine feste Dauer festgelegt. Obschon es möglich ist, einen Leasingvertrag vorzeitig zu kĂŒnden, ist dies jeweils nur mit hohen Kosten möglich. Die entsprechenden Ausstiegsklausel mit den Voraussetzungen sowie den anfallenden Kosten findet sich in den AGB. Eine vorzeitige RĂŒckgabe des Fahrzeuges enthebt den Leasingnehmer nicht von den Pflichten, die monatlichen Raten weiterhin zu bezahlen. Nur die KĂŒndigung des Vertrages macht dies möglich. 

Die Risiken innerhalb eines Leasingvertrages werden oftmals komplett auf den Leasingnehmer abgewĂ€lzt. Das heisst, dass die monatlichen Raten auch fĂ€llig sind, wenn das Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht lĂ€nger fahrtĂŒchtig ist. Es kann also sein, dass Geld geschuldet ist fĂŒr etwas, dass gar nicht mehr genutzt werden kann oder im schlimmsten Fall gar nicht lĂ€nger existiert. 

Der Leasingnehmer hat keinen Anspruch auf die Übernahme des Fahrzeuges nach Ablauf der Vertragsdauer, ausser es wurde explizit im Vertrag entsprechend geregelt. 

Fazit

Bei einem Leasing ist es wichtig, die Kosten durchzurechnen. Bei der Antragstellung wird zwar die finanzielle Situation des Leasingnehmer ĂŒberprĂŒft, die aber jederzeit Ă€ndern können. Vor Vertragsabschluss ist das sorgfĂ€ltige Studium aller Vertragsdokumente unabdingbar. Eine neutrale rechtliche Beratung wird dringend empfohlen. 

 

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