Die Eintragung im Aktienbuch

Wurde die Aktie erfolgreich verkauft bzw. übertragen, so muss der neue Aktionär den Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft benachrichtigen, damit dieser die neuen Eigentumsverhältnisse im Aktienbuch nachführt. Sind die Aktien vinkuliert, also liegt eine Beschränkung in der Übertragbarkeit vor, so muss der Verwaltungsrat der Übertragung zustimmen. Häufig sieht deswegen das Indossament auf der Rückseite vor, dass der Verwaltungsrat ebenfalls unterschreiben muss.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Du möchtest einen Beitrag vorschlagen?