Die Übertragung einer nicht verbrieften Aktie

Die Übertragung einer nicht verbrieften Aktie ist weniger kompliziert. Hier reicht ein schriftlicher Vertrag, der am besten bereits auch die Erklärung beinhaltet, dass die Aktien übertragen werden (Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft), da eine eigentliche Urkunde (Aktientitel/Aktienzertifikat) nicht existiert. Eine treffende Formulierung wäre z.B.:

«[Der Verkäufer] verpflichtet sich, [dem Käufer] insgesamt [100] Namenaktien à je CHF [1000.00] an der [Beispiel AG] abzutreten und tritt diese hiermit an [den Käufer] ab. [Der Käufer] stimmt dieser Abtretung zu und übernimmt die Aktien hiermit.»

Wichtig ist, dass dieser Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet wird.

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