Die Übertragung einer nicht verbrieften Aktie ist weniger kompliziert. Hier reicht ein schriftlicher Vertrag, der am besten bereits auch die Erklärung beinhaltet, dass die Aktien übertragen werden (Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft), da eine eigentliche Urkunde (Aktientitel/Aktienzertifikat) nicht existiert. Eine treffende Formulierung wäre z.B.:
«[Der Verkäufer] verpflichtet sich, [dem Käufer] insgesamt [100] Namenaktien à je CHF [1000.00] an der [Beispiel AG] abzutreten und tritt diese hiermit an [den Käufer] ab. [Der Käufer] stimmt dieser Abtretung zu und übernimmt die Aktien hiermit.»
Wichtig ist, dass dieser Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet wird.