Die Übertragung einer verbrieften Aktie

Für die rechtsgültige Übertragung einer verbrieften Aktie müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:

  1. Ein gültiges Verpflichtungsgeschäft: ein schriftlicher (Aktienkauf)-Vertrag, der die Verpflichtung zum Kauf und Verkauf der Aktien für alle involvierten Parteien festhält.
  2. Die eigentliche (tatsächliche/physische) Übergabe der Aktie, sofern sie in einem Wertpapier verbrieft ist.
    a) Das Indossament, eine handschriftliche Erklärung auf dem Wertpapier/der Aktie, die beinhaltet, dass das Eigentum auf einen anderen Eigentümer übertragen wurde. Normalerweise wird diese Erklärung auf der Rückseite des Wertpapiers angebracht (Wortherkunft vom ital. «indossare», zu dt. «auf den Rücken nehmen»). Findet sich dort kein Platz, kann das Indossament auch auf einem Zusatzpapier angefügt werden. Seine Rechtswirkung entfaltet das Dokument nur mit der Unterschrift des Aktieninhabers (Indossanten) ODER
    b) durch Zession, d.h. die schriftliche Abtretung der Aktie (siehe nachfolgendes Beispiel unter: “Die Übertragung einer nicht verbrieften Aktie“)

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