Einwilligung in die Persönlichkeitsrechtsverletzung

Einwilligung

Jegliche Verletzungen der Persönlichkeitsrechte sind grundsätzlich widerrechtlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Person aber dieser Verletzung und somit der Bearbeitung der Daten zustimmen, beispielsweise durch die Erlaubnis, dass Bilder von dir veröffentlicht werden dürfen. 

Eine Ausnahme gibt es hier bei überwiegendem öffentlichen Interesse. Dies gilbt beispielsweise für die Veröffentlichung von Bilder von Prominenten Persönlichkeiten in der Öffentlichkeit. 

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen für eine gültige Einwilligung gegeben sein:

  • Urteilsfähigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Erklärung
  • Informiertheit 

Es ist also sehr wichtig, dass die betroffene Person versteht, inwiefern ihre Rechte verletzt werden, für was die Daten genau verwendet werden und in welchem Umfang. Zudem muss diese Einwilligung immer aus freien Stücken erfolgen. Sobald die Person unter Druck gesetzt wird ist diese Einwilligung widerrechtlich. Am besten ist es auch wenn immer möglich einen bestimmten Zeitrahmen festzulegen. 

Form der Einwilligung

Die Einwilligung ist rechtlich gesehen nicht an eine Formvorschrift gebunden. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich aber dies jeweils kurz schriftlich festzuhalten. Grundsätzlich ist diese Einwilligung aber auch mündlich, stillschweigend oder durch konkludentens Handeln erfolgt. Bei Schützenswerte Daten existiert höher Anforderungen an die Einwilligung. 

Für eine sichere Bearbeitung von schützenswerte Daten empfiehlt es sich daher einen Vertrag über die den Umfang der Daten, deren Verwendung sowie deren Verbreitung zu machen. Hierbei kann auch festgehalten werden inwiefern diese Einwilligung zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezogen werden kann. 

Widerruf der Einwilligung

Auch bei einer gültigen und rechtmässigen Einwilligung hat die betroffene Person immer noch die Möglichkeit, diese zu Widerrufen. Grundsätzlich gilt, dass diese Zustimmung jederzeit widerrufen werden kann. Dieser muss auch nicht begründet werden. Grundsätzlich gilt der Widerruf nur für zukünftige Bearbeitungen. 

Ein ehemaliger Mitarbeiter kann beispielsweise nach Verlassen des Unternehmens verlangen, dass die Bilder von der Internetseite gelöscht werden. Sollte dadurch aber dem Arbeitgeber einen finanziellen Schaden entstehen, hat er das Anrecht auf Schadensersatz. 

Wenn die Persönlichkeitsverletzung teil deiner Arbeit war, beispielsweise durch die Erstellung von Werbematerialien, gehört das Produkt grundsätzlich dem Auftraggeber. Hier würde dann aufgrund der Verhältnismässigkeit und den Umständen entschieden werden, ob dieser jetzt verpflichtet ist, die Materialien zu löschen. 

 

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