Fragt man nach dem Grund, warum manche Menschen wegen Kleinstbeträgen oder offensichtlichen Wohlstandsbelänglichkeiten vor Gericht gehen, kommt nicht selten die Antwort – „Mir geht’s ums Prinzip“. Auch vor Gericht offenbaren die Parteien oft, dass es ihnen gar nicht um die finanzielle Genugtuung, sondern ums Prinzip gehe. Dieser Artikel soll aufzeigen warum es manchmal Sinn macht, den nach Gerechtigkeit schreienden inneren Kohlhaas zu ignorieren.
In erster Linie sind die finanziellen Aspekte eines Zivilprozesses zu berücksichtigen. Noch bevor es überhaupt zur Einreichung einer Klage kommt, ist man gut beraten, rechtlichen Rat einzuholen – und dieser ist nur in den wenigsten Fällen kostenlos. Da es in der Schweiz keine Anwaltspflicht gibt, kann man natürlich auch alleine für seine Rechte kämpfen und vor Gericht ziehen, diese Vorgehensweise ist jedoch in den wenigsten Fällen mit Erfolg behaftet. Zwar soll die richterliche Fragepflicht vor allem juristischen Laien unter die Arme greifen, doch besonders im Zivilprozess gilt die Dispositionsmaxime und die Verhandlungsmaxime: Diese verlangen vom Kläger, selbständig alle wesentlichen Sachverhalte und Beweise vorzubringen und zu offerieren. Ein Laie sieht sich dann oft mit juristisch komplexen Rechtsfragen konfrontiert, die einen Rechtsbeistand unabdingbar werden lassen. Entscheidet man sich für einen Anwalt seines Vertrauens, so muss dieser meist auch von der ersten Stunde an bezahlt werden. Bis zu einem finalen Urteil vergehen meistens einige Monate manchmal auch Jahre, in dieser Zeit muss der eigene Anwalt zunächst aus eigener Kasse bezahlt werden. Entscheidet man den Fall für sich, werden Gerichts- und (die eigenen) Parteikosten meist der unterliegenden Partei auferlegt.