Garantie und Gewährleistung – zwei Begriffe, selbe Bedeutung? (Teil 2)

Der Begriff „Garantie“ ist für die meisten von euch sehr geläufig. Geht das Handy kaputt und es hat noch Garantie, so geht ihr in den Laden und bekommt eine kostenlose Reparatur oder gar gleich ein neues Gerät. Wird von Gewährleistung gesprochen, gehen die meisten vom selben Sinn aus, doch der Teufel steckt wie so oft im Detail:

Was ist die Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist quasi das gesetzlich geregelte Pendant zur Garantie. Hier kommt es vor allem auf die Vertragsbeziehung an. Hierbei gilt es rechtlich zwischen der Sachgewährleistung und der Rechtsgewährleistung zu unterscheiden. Bei der Sachgewährleistung handelt es sich um jene Gewährleistung, die sich auf die Qualität, Beschaffenheit und Menge der Ware bzw. des Produkts richtet. Bei der Rechtsgewährleistung geht es darum, ob nicht jemand anderes ebenfalls ein Recht an dem Produkt hat, weil er z.B. der eigentliche Eigentümer ist oder das Produkt mit gewissen Pfandrechten belastet ist. Die gesetzliche Gewährleistung vermittelt den Anspruch aus dem jeweiligen Vertrag heraus. Sie kann gemäss den Regeln des OR vollständig wegbedungen werden. Um Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen zu können, müssen des Weiteren oft viele andere Nebenpflichten, sog. Obliegenheiten, vom Käufer berücksichtigt werden. Beispielsweise bist Du als Käufer verpflichtet, die gekaufte Sache zu überprüfen und beim Vorfinden entsprechender Mängel eine Mängelrüge zu erheben. Das ist ein grosser Unterschied zur Garantie. Während Du bei der Garantie innerhalb der Garantiedauer jederzeit den Austausch oder die Reparatur geltend machen kannst, gilt bei der Gewährleistung die Ware als genehmigt, wenn Du den Mangel entdeckst ihn jedoch nicht rügst. Auch hast Du keinen pauschalen Anspruch auf einen Austausch oder einer Reparatur, denn je nach Konstellation steht die Wandelung (Rückabwicklung des Kaufs), Minderung (Ersatz des Minderwertes) oder die Ersatzleistung zur Verfügung, wobei Du in den meisten Fällen ein Wahlrecht hast. Dies wäre jedoch im Einzelfall zu prüfen. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt mindestens zwei Jahre.

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