4 Tipps für Grenzgänger

Du kommst aus dem grenznahen Ausland und hast eine neue Herausforderung oder deinen Traumjob in der Schweiz gefunden? Neben deiner neuen Arbeitsstelle warten einige organisatorische und administrative Aufgaben, die du zuvor erledigen solltest. Hier findest du eine Übersicht über die wichtigsten Punkte für deinen neuen Start als Grenzgänger in der Schweiz.

Arbeitsbewilligung und Ausländerausweis

Bevor du überhaupt loslegen kannst, muss natürlich deine Arbeitsbewilligung bereitliegen. Grenzgänger erhalten den G-Ausweis. Dieser berechtigt zur Arbeitstätigkeit in der Schweiz jedoch nicht zum ständigen wohnsitzmässigen Verbleib. Für die Beantragung zuständig ist bei Grenzgängern der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer, dies kann sich jedoch von Kanton zu Kanton unterscheiden. Einige Kantone sind hier sehr formalistisch und schicken Anträge, die vom Arbeitnehmer statt dem Arbeitgeber eingereicht wurden, zurück. Anders verhält es sich bei den anderen Bewilligungen (B, C) auf die hier nicht weiter einzugehen sein wird.

Als EU/EFTA-Bürger hast du einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Arbeitsbewilligung und den Ausländerausweis, dank der Freizügigkeitsabkommen mit der EU (eine Ausnahme besteht derzeit noch für Kroatien, mehr Infos hier).

Krankenkasse

Wer in der Schweiz arbeiten möchte, muss krankenversichert sein. Man kann sich entweder einer schweizerischen Versicherung anschliessen (KVG; Krankenversicherungsgesetz) oder als Grenzgänger mit Wohnort in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich weiterhin seiner Inlandsversicherung angehören (Optionsrecht). Hier sind jedoch einige Kniffe zu beachten. Im Beispiel mit Deutschland ist es nämlich so, dass hierzulande (also in der Schweiz) kein Arbeitnehmeranteil bei der Krankenversicherung existiert. Da sich die deutschen Krankenversicherungsprämien der sog. Kassenpatienten dann am Einkommen orientieren, wird die Belastung durch die deutsche Krankenkasse deutlich grösser als durch eine schweizer Krankenversicherung nach KVG, da der schweizer Arbeitgeber, anders als in Deutschland, nicht die Hälfte an deiner Krankenkasse beisteuern muss. Auch der Wechsel in eine deutsche Privatversicherung, was grundsätzlich möglich ist, sollte gut durchdacht sein. Entscheidet man sich nach einer längeren Zeit wieder in Deutschland arbeiten zu wollen, könnte der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse verwehrt bleiben. Oft werden private Krankenversicherungen im hohen Alter zu regelrechten ruinösen Kostenfallen. Die bisher beste Lösung ist wohl, sich einer schweizer Krankenversicherung anzuschliessen und gleichzeitig in Deutschland eine Partnerversicherung zu wählen, über die man in Deutschland weiterhin wie gewohnt die Versicherungsleistungen «kostenlos» beziehen kann. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen deiner schweizer Versicherung und der deutschen Partnerversicherung (ohne Mehrkosten für dich). Mit diesem Modell wäre dann sogar der Zahnarzt inbegriffen, obwohl dieser in der Schweiz einer Zusatzversicherung (VVG – Versicherungsvertragsgesetz) bedarf. In der Schweiz gehört der Zahnarzt nämlich nicht zur Grundversorgung! Über Portale wie comparis.ch lassen sich die verschiedenen Angebote und Preise vergleichen.

Steuern

Wer hofft, als Grenzgänger weniger Steuern bezahlen zu müssen irrt. Deutsche Grenzgänger sollten auch weiterhin eine Steuererklärung in Deutschland ausfüllen und einreichen. Die Schweiz wird eine sog. Quellensteuer verlangen, die je nach Kanton, Einkommen und Gemeinde unterschiedlich hoch ausfällt. Diese Quellensteuer wird jedoch in Deutschland an die Einkommenssteuer angerechnet und muss dank Doppelbesteuerungsabkommen nicht nochmal bezahlt werden – sie wird also von der in Deutschland zu zahlenden Steuer abgezogen. An der Steuerlast ändert sich jedoch wenig, aufgrund des höheren Einkommensniveaus in der Schweiz wird sie eher deutlich höher sein. In den anderen Grenzstaaten verhält es sich ähnlich.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht in der Schweiz unterscheidet sich von dem seiner Nachbarstaaten insbesondere hinsichtlich des im Vergleich deutlich geringeren Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Grundsätzlich kann dir in der Schweiz nämlich ohne Grund gekündigt werden. Mehr Details findest du in unserer «einfach.erklärt»-Serie mit dem Titel «Arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz».

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