Was sind Persönlichkeitsrechte?
Im Unterschied zu vielen anderen Rechtsbereichen sind dies Rechte, die jedem ab Geburt zustehen. Hierfür muss kein Vertrag oder ähnliches eingegangen werden. Sie sind sowohl in der Bundesverfassung als auch im ZGB verankert.
Zu den geschützten Persönlichkeitsrechten gehören unter anderem:
- Physische und psychische Integrität
- Recht auf Freiheit
- Ehre und Privatleben
- Recht auf den Namen
- Schutz in Bezug auf das Geschlecht
Schutz vor übermässiger Bindung
Es ist beispielsweise widerrechtlich einen Vertrag auf Lebzeiten abzuschliessen. Genau so ist es untersagt, innerhalb eines Vertrages Vereinbarungen zu treffen, die die Handlungsfähigkeiten einer Partei einschränken. Niemand kann auf seine Rechts- und Handlungsfähigkeit verzichten oder sich seiner Freiheit entäussern.
Schutz vor Verletzungen durch Dritten
Dieser Schutz beinhaltet unter anderem den Schutz vor Körperverletzung oder aber auch Rufschädigung. Grundsätzlich schützt dieses Gesetz vor Beeinträchtigungen oder Verletzungen oder Verletzungen der Persönlichkeitsrechte gegen den Willen einer Person.
Datenschutz
Jede Person hat das Recht dass seine schützenswerte Daten nur zweckgebunden verwendet werden. Auch wenn diese freiwillig Bekanntgegeben werden, müssen diese durch die andere Vertragspartei entsprechend geschützt werden. Dies gilt insbesondere für die schützenswerten Daten.
Widerrechtlichkeit
Solang keine Rechtfertigungsgrund vorliegt ist jede Persönlichkeitsverletzung widerrechtlich. Ein Rechtfertigungsgrund kann beispielsweise eine Einwilligung, überwiegendes Interesse oder gesetzliche Bestimmungen sein.
Was kann man tun, bei einer Persönlichkeitsverletzung?
Bei einer Persönlichkeitsverletzung kann man sich an das örtliche Gericht wenden. Hierbei gibt es mehrere Arten von Klagen.
- Unterlassungsklage
- Feststellungsklage
- Beseitigungsklage
Als Entschädigung gibt es Schadenersatz, Genugtuung, Gewinnherausgabe oder eine Berichtigung und Veröffentlichung des Urteils.