Rechtsschutzversicherung Fallabschluss

Falls ein externer Anwalt beauftragt wurde, trägt er dafür Sorge, dass die Honorarrechnung transparent gegenüber der Rechtsschutzversicherung erfolgt.

Die Rechtsschutzversicherung hat überdies das Recht, einen bei ihr eingereichten Fall zu erledigen, indem sie selbst den potentiellen Schaden beim Versicherungsnehmer ausgleicht (Schadenauskauf) und sich somit von ihrer Leistungspflicht befreit.

Im Falle einer Erledigung durch Vergleich, bei dem die Rechtsschutzversicherung kostenmässig belastet wird, musst Du zuvor deren Einwilligung einholen.

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