Rechtsschutzversicherung Kontaktaufnahme

Was gilt es, wenn Du die Rechtsschutzversicherung beanspruchst, alles zu beachten? Was erwartet Dich in diesem Prozess und wie kannst Du Dich optimal darauf vorbereiten?

Zunächst sollte man bei einem im Raum stehenden Streitfall sofort die Rechtsschutzversicherung kontaktieren und den Fall anmelden. Informiere dich bei dieser Gelegenheit auch darüber, ob Dein Fall von der Versicherungspolice überhaupt abgedeckt wird und wenn ja in welchem Umfang. Die Rechtsschutzversicherung prüft nach der Anmeldung, ob sie den Fall intern bearbeiten oder extern einem Anwalt übergeben. Bei einer externen Vergabe hast Du als Versicherungsnehmer die freie Anwaltswahl.

Merke: Falls schon vor der Kostengutsprache ein Anwalt beigezogen wurde, trägt man die Kosten bis zur Kostengutsprache selbst. Die Kostengutsprache kann grundsätzlich auch rückwirkend erfolgen, dies ist aber nicht zwingend. Dieses Problem umgeht man, in dem man wie oben erwähnt, zunächst die Versicherung kontaktiert. Ein klientenorientierter Rechtsanwalt weist den Mandanten auf diesen Umstand selbständig hin.

Leistungen die über die Kostengutsprache hinausgehen, trägt der Versicherungsnehmer selbst!

Merke 2: Du hast die Möglichkeit, ein vom Gesetz vorgesehenes Schiedsverfahren zu verlangen, wenn Du und Deine Rechtsschutzversicherung unterschiedlicher Meinung über die Bearbeitung des Rechtsfalles seid. Die gilt insbesondere zur Frage der Aussichtslosigkeit.

Weitere Informationen unter https://versicherungsombudsman.ch/angebot/

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