Rund um die Miete (Teil 2)

Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter? Dieser Beitrag klärt auf!

Rechte und Pflichten in Bezug auf den Anfangsmietzins

Als Vermieter bist Du verpflichtet, deinem Mieter Auskunft über die Höhe des Mietzinses zu geben, den der Vormieter bezahlt hat. Im Kanton Zürich beispielsweise geschieht dies zwingend mittels einem eigens hierfür vorgesehenen Formular. Unter gewissen Voraussetzungen kannst Du als Mieter deinen Mietzins anfechten, wenn dieser z.B. um mehr als 10% im Vergleich zum Vormieter erhöht wurde, ohne dass die Wohnung renoviert wurde. Der Mietzins kann weiter missbräuchlich sein, wenn die Rendite auf dem Mietobjekt in keinem Verhältnis zum Gegenwert der vermieteten Sache ist bzw. Deine Nachbarn im selben Quartier deutlich weniger zahlen. Auch das Ausnutzen einer persönlichen Notlage kann ein Grund für eine erfolgreiche Anfechtung sein. Für die Anfechtung des Anfangsmietzinses hast Du ab Schlüsselübergabe 30 Tage Zeit.

 

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