Rund um die Miete (Teil 3)

Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter? Dieser Beitrag klärt auf!

Rechte und Pflichten in Bezug auf die Mietkaution

Vor Mietbeginn ist häufig eine Mietzinskaution geschuldet. Diese darf höchstens drei Monatsmieten betragen und ist vom Vermieter zwingend auf einem Sparkonto oder Depot einzubezahlen. In Anbetracht der seit Jahren andauernden Niedrigzinspolitik und dem Umstand, dass der Vermieter die Bank bestimmt, ist der Begriff „Spar“ nur noch eine leere Worthülse und das hinterlegte Geld hinsichtlich Rendite und Wertverlust im besten Fall als totes Kapital anzusehen, was der Mieter zu seinen Lasten akzeptieren muss. Gibt es zwischen Mieter und Vermieter Unstimmigkeiten, darf der Vermieter nicht einfach das Sperrkonto plündern oder auflösen. Darüber kann nur in einem Verfahren vor Gericht bestimmt werden. Ohne entsprechende Verfügung oder Urteil darf die Bank kein Geld gegen den Willen des Mieters aus diesem Konto ausbezahlen. Am Ende des Mietverhältnisses ist das hinterlegte Depot an den Mieter herauszugeben – spätestens mit Ablauf der Jahresfrist hat die Bank auch ohne Zustimmung des Vermieters das Geld an den Mieter herauszugeben. Der Vermieter kann dies nur verhindern, indem er innert Jahresfrist ein Verfahren gegen den Mieter einleitet, also eine Klageerhebung oder Betreibung gegen den Mieter anstrebt.

 

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