Überstunden und Überzeit

In der Arbeitswelt wird immer wieder über die Überstunden und die Überzeit gesprochen. Für viele haben diese beiden Wörter die gleiche Bedeutung. Grundsätzlich handelt es sich bei beiden um zusätzliche Arbeitsstunden. Sie unterscheiden sich aber massgeblich in der Vergütung und in der Kompensation. 

Überstunden

Als Überstunden geltend die Arbeitsleistungen, die die vertraglich festgelegte Arbeitszeit überschreiten. Diese müssen zwingend durch den Arbeitgeber angeordnet werden. Eine Anordnung liegt schon nur vor, wenn beispielsweise ein Task dringend beendet werden muss. Die vereinbarte Arbeitszeit ist im Normalfall im Arbeitsvertrag festgehalten. 

Überzeit

Neben der vereinbarten Arbeitszeit gibt es auch noch die sogenannte gesetzliche Höchstarbeitszeit. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen überschritten werden. In industriellen Betrieben ist die Höchstarbeitszeit bei 45 Stunden und bei allen anderen Berufen bei 50 Stunden. 

Wenn die vertraglich festgelegte Arbeitszeit also 40 Stunden beträgt, dann gelten die Stunden 41 bis 50 als Überstunden und ab der 50. Stunde als Überzeit. Es dürfen maximal zwei 2 Stunden Überzeit pro Tag und im Jahr insgesamt höchstens 170 (bei 45-Stunden-Woche) oder 140 (bei 50-Stunden-Woche) geleistet werden. 

Kompensation und Vergütung

Bei der Kompensation von Überstunden gibt es mehrere Möglichkeiten. Entweder werden diese durch Freizeit ausgeglichen oder entsprechend ausbezahlt. Bei der Auszahlung gilt es zu beachten, dass ohne anderweitige Vereinbarung, die Überstunden zu einem Satz von 1.25 ausbezahlt werden müssen. Überstunden können aber auch vertraglich wegbesungen werden. Beispielsweise, wenn allfällige Überstunden bereits im Lohn inbegriffen sind. 

Die Überzeit hingegen kann nicht wegbesungen werden. Hier gibt es die Möglichkeit der Auszahlung oder der Kompensation durch Freizeit. Der Arbeitnehmer muss mit der Kompensation zwingend einverstanden sein. Anders als bei den Überstunden kann der Arbeitgeber hier nicht den Ausgleich durch Freizeit anordnen. 

Fazit

Überstunden und Überzeit sind zwar verwandt, rechtlich haben sie aber eine ganz andere Wirkung. Die korrekte Unterscheidung und Handhabung ist sowohl zum Schutze des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers extrem wichtig. 

 

 

 

 

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