Sommerzeit ist Reisezeit. Gerade nach zwei Jahren Corona-Pandemie ist die Reiselust der Bürger enorm hoch. Die massenhaften Entlassungen bei Airlines und Flughafenbetreibern sorgen nun jedoch dafür, dass das vorhandene Personal mit der schieren Menge an Passagieren und Gepäck überfordert ist. Vermehrt kommt es in letzter Zeit zu Verspätungen oder ganzen Verlusten von Gepäckstücken. Doch keine Sorge: Im Montrealer Abkommen (https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2005/566/de) sind umfassende Regelungen getroffen worden.
Welche Ansprüche habe ich, wenn mein Gepäck verspätet ankommt?
Zu aller erst: Bewahre dein Flugticket sicher auf! In 99% der Fälle wird auf einem der Flugtickets nämlich die Quittung für die Gepäckabgabe aufgeklebt. Dieses kleine Etikett mitsamt der Nummer für dein Gepäckstück ist für die Suche nach dem Verbleib deines Gepäckstücks essentiell.
Kommt das Gepäck mehr als drei Stunden zu spät an, darfst du Ersatzeinkäufe auf Kosten der Airline tätigen. Hier gibt es jedoch einige Regeln zu beachten, denn ein beliebiger Einkauf von Luxusartikeln liegt nicht drin. Die ersatzfähigen Einkäufe beschränken sich nämlich auf Artikel, die man dringend benötigt, wie Kleidung und Hygieneartikel (Zahnbürsten, Shampoo und Duschgel, Cremes etc.). Hygieneartikel werden hierbei vollkommen ersetzt, Ersatzkleidung nur bis zur Hälfte, da diese weiterverwendet werden können. Wichtig: Quittungen und Rechnungen aufbewahren! Diese müssen nämlich innerhalb von 21 Tagen, nachdem du dein Gepäck zurückerhalten hast, bei der Airline eingereicht werden.
Welche Ansprüche habe ich, wenn mein Gepäck verloren gegangen ist?
Taucht dein Gepäck 21 Tage ab dem Datum, wo du es am Zielflughafen hättest empfangen sollen, nicht auf, so hast du Anspruch auf Ersatz des gesamten Schadens. Es ist wichtig, sofort zum “Lost & Found” des Flughafens zu gehen und eine entsprechende Verlustmeldung anzumelden. Hier wirst du auch wieder das oben thematisierte Etikett benötigen, welches man dir beim Check-In bzw. bei der Aufgabe des Gepäcks gegeben hat. Das dort erhaltene Formular solltest du sorgfältig aufbewahren. Parallel hierzu kannst du noch online auf der Website deiner Airline eine entsprechende Verlustmeldung machen. Drei Tage nach Meldung des Verlusts wirst du in der Regel aufgefordert anzugeben, was im Koffer war und wie genau dieser aussah. Es empfiehlt sich also, in diesen turbulenten Zeiten ein Foto vom Koffer und vom Kofferinhalt zu machen. Die Summe für den Schadenersatz ist gemäss Montrealer Abkommen begrenzt und zwar auf 1000 Sonderziehungsrechten. Diese entsprechen derzeit einem Wert von ca. CHF 1280.–. Diese Begrenzung gilt jedoch nicht, wenn der Wert des Inhalts deines Gepäcks bei der Airline angegeben und ein entsprechender Zuschlag bezahlt wurde (dieses Vorgehen empfiehlt sich bei besonders wertvollem Gepäck).
Fazit
Kommt das Gepäck zu spät oder gar nicht an, stehen einem verschiedene Ansprüche gegenüber der Airline zur Verfügung. Im Übrigen hat man sogar Anspruch auf einen neuen Koffer, wenn der eigene beim Transport stark beschädigt wurde. Darunter fallen jedoch nicht schon leichte Abnutzungsspuren. Reist man über einen Pauschalreiseveranstalter, so hat man seine Ansprüche gegenüber diesem geltend zu machen. Dort winken dann noch Ansprüche auf Reduktion des Reisepreises, weil dieser auch für einen erholsamen und stressfreien Urlaub verantwortlich ist.