Wer haftet, wenn mein Paket nicht ankommt?

Beantwortet man diese Frage nach dem eigenen Gerechtigkeitssinn, so würde man dafürhalten, dass doch entweder die Post oder der Versandhandel bzw. der Verkäufer für das verloren gegangene Paket haften muss. Man selbst kann es ja nicht sein, da die Ware bezahlt, aber nie angekommen ist. Irgendwer wird dafür schon geradestehen müssen, oder?

Wie haftet die Post?

Wie so oft ist die Antwort auf diese Frage durchaus komplexer. Hat der Postbote das Paket bspw. nachweislich abgeliefert und wurde es im Brief- oder Milchkasten abgelegt (wozu er berechtigt ist) und dort gestohlen, so hat man den Verlust selber zu tragen. Dann bleibt nur der Gang zur Polizei. Geht die Sendung hingegen auf dem Lieferweg verloren und kann nicht mehr aufgefunden werden, so haftet die Schweizerische Post gemäss deren AGB für nicht eingeschriebene Sendungen bis zu einem Wert von CHF 500.–. Die Haftung kann auf bis zu CHF 5’000.– erhöht werden, je nach dem welchen Zusatzdienst man einkauft (Einschreiben / Assurance).

Und was ist mit der Haftung des Verkäufers?

Auch hier kommt es darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Denn wo ein Vertrag als “erfüllt” gilt, kann individuell verabredet werden. Der Regelfall ist, dass der Verkäufer seinen Teil des Vertrages dann erfüllt hat, sobald er die Ware dem Spediteur bzw. Transportunternehmen übergibt. Damit endet seine Haftung und er hat Anspruch auf die volle Kaufpreiszahlung, selbst wenn das Paket nicht ankommen sollte. Es kann aber auch vertraglich vereinbart werden, dass der Erfüllungsort die eigene Haustür oder gar der sichere Besitz des Käufers ist. Dann hat der Verkäufer dafür sorge zu tragen, dass das Paket auch wirklich abgeliefert wird. Sollte dies nicht geschehen, haftet der Verkäufer für den Verlust und muss entweder den Schaden ersetzen oder ein Ersatzprodukt liefern. Die letzte wichtige Variante ist die sogenannte Holschuld. Dort ist der Erfüllungsort am Ort der gelegenen Sache bzw. beim Verkäufer. Der Verkäufer hat also erfüllt, sobald er die Ware am vereinbarten Ort zur Abholung zur Verfügung stellt. Dies ist besonders oft beim Gebrauchtwagenhandel der Fall. Der internationale Handel kennt sodann noch viele weitere Erfüllungsorte und Regelungen, die hier aber nicht weiter behandelt werden.

Wie sieht es bei anderen Spediteuren aus?

Für die Haftungsfragen einzelner Transportunternehmen wie UPS, DHL, DPD usw. sollten die jeweiligen AGB konsultiert werden. Die Haftung kann sich von Produkt zu Produkt massgeblich unterscheiden, von gar keiner Haftung bei Verlust bis zur vollen Abdeckung.

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