Wie hoch sind die Kosten eines Zivilprozesses?

Was man als Parteienentschädigung zugesprochen bekommt und was man für den eigenen Anwalt bisher bezahlt hat, sind meist zwei verschiedene Paar Schuhe. Die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten richtet sich nämlich nach kantonalem Recht und nicht nach den tatsächlich angefallenen Kosten. In allen Kantonen gilt, dass die Höhe in vermögensrechtlichen Angelegenheiten primär vom Streitwert, d.h. vom eingeklagten Betrag, abhängt. Die Kosten können jedoch unter Berücksichtigung weiterer Umstände, insbesondere des Zeitaufwands, der Schwierigkeit des Falles oder der Verfahrensart, reduziert bzw. erhöht werden, teilweise bis auf das Doppelte. Kommen noch kostspielige Gutachten hinzu, übersteigen die Gerichtskosten schnell den Streitwert. Hier zeigt sich bereits, dass eine zivilrechtliche Klage, die allein «aus Prinzip» geführt wird, schnell rote Zahlen in der Haushaltskasse bedeuten kann – selbst wenn man vor Gericht obsiegt! Verliert man den Prozess gar, so muss alles aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Bevor es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt, muss ein Kostenvorschuss in Höhe der mutmasslichen Gerichtskosten geleistet werden. Vorher rührt kein Zivilrichter die Finger!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert