Vergleich – DSGVO vs. revidiertes DSG

Die Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO; GDPR) hat im Jahr 2018 so ziemlich jedes Unternehmen beschäftigt. Um das seit 1992 in der Schweiz geltende Datenschutzgesetz (DSG) an das (sehr hohe) EU-Niveau heranzuführen, wurde für 1. September 2023 die Einführung des revidierten schweizerischen Datenschutzgesetzes beschlossen. Die Änderungen sind umfangreich und so sollten sich auch Schweizer KMU darauf vorbereiten.

Die Revision des Schweizer DSG orientiert sich grundsätzlich an den inhaltlichen Vorgaben der DSGVO, weist aber einige Besonderheiten auf. In den meisten Fällen ist das Schweizer Gesetz weniger formalistisch und hat weniger spezifische Regelungsinhalte als die DSGVO. Es gibt jedoch einige wenige Punkte, in denen das neue DSG strenger sein wird als die DSGVO. Dazu gehören etwa der sachliche Anwendungsbereich (Art. 2 revDSG), die Informationspflicht bei der Erhebung von Personendaten (Art. 19 revDSG), die Sanktionen für natürliche Personen (Art. 60 ff. revDSG) und die Definition der besonders schützenswerten Personendaten.

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