Einführung in die Übertragung von Aktien

Für die korrekte rechtliche Übertragung einer Aktie müssen viele Voraussetzungen erfüllt werden. Hier erfährst Du, wie Du die Übertragung einer Aktie sauber dokumentierst.

Erst mit der geplanten Übertragung von Aktien kommt ein Problem zum Vorschein, welches vielen Schweizer KMU nicht bewusst war und doch immense Schwierigkeiten bedeuten kann: Unklare Eigentumsstrukturen. Kommen diese Probleme tatsächlich erst bei einem Firmenverkauf oder beim Einbinden eines Investors zum Vorschein, kommt es meistens zu ungewollten Verzögerungen, Wertminderungen oder gar einem Abbruch der Transaktion. Umso wichtiger ist es, von Anfang an klare Eigentumsverhältnisse im Aktionariat zu schaffen und zu pflegen. Denn gerade beim Unternehmenserwerb oder einer möglichen Beteiligung wird die Gegenseite gut beraten sein, eine Legal Due Diligence durchzuführen, die solche Probleme früher oder später aufdeckt.

Hat man diesen Punkt beherzigt oder – wo es notwendig war – nachträglich bereinigt, steht dem Firmenverkauf oder einer Investitionsrunde nichts mehr im Wege. Doch wie genau werden Aktien überhaupt übertragen?

In den einzelnen Artikeln gehen wir auf die je nach Art der Aktie erforderlichen Schritte ein:

– Die Frage nach der Art der Aktie
– Die Übertragung einer verbrieften Aktie
– Die Übertragung einer nicht verbrieften Aktie
– Die Eintragung im Aktienbuch

Wie Du siehst, setzt eine rechtsgültige Übertragung von Aktien vor allem sorgfältige Verhältnisse beim Aktionär bzw. dem Unternehmen voraus. Ein Fehler in der Übertragung bzw. in der sog. Zessionskette führt dazu, dass die Übertragung nicht rechtskonform erfolgt ist. Wer nämlich behauptet, Aktionär einer Gesellschaft zu sein, hat den Nachweis einer lückenlosen Zessionskette zu erbringen. Eine Anerkennung durch die Gesellschaft entbindet nicht vom Nachweis (vgl. Urteile BGer 4A_314/2016 und 4A_320/2016 vom 17. November 2016 E. 4.2.3). Eine nachträgliche Bereinigung der Zessionskette kann schnell mühsam und zeitraubend werden, für die Ausübung der Aktionärsrechte ist sie jedoch unausweichlich.

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