Das Gesetz sieht in verschiedenen Situationen einen Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer vor.
Wenn Du schweizerischen obligatorischen Militär- oder Zivil(schutz)dienst leistest, bist Du während des Dienstes sowie vier Wochen davor und danach vor einer Kündigung geschützt. Hierunter fällt in der Regel auch der ausländische Militär- oder Zivildienst.