Garantie und Gewährleistung – zwei Begriffe, selbe Bedeutung? (Teil 1)

Der Begriff „Garantie“ ist für die meisten von euch sehr geläufig. Geht das Handy kaputt und es hat noch Garantie, so geht ihr in den Laden und bekommt eine kostenlose Reparatur oder gar gleich ein neues Gerät. Wird von Gewährleistung gesprochen, gehen die meisten vom selben Sinn aus, doch der Teufel steckt wie so oft im Detail:

Was ist eine Garantie?

Die Garantie ist eine individuelle Erklärung oder Verpflichtung, meistens seitens des Herstellers, für eine gewisse Dauer für die einwandfreie Funktion oder Beschaffenheit einer Ware zu haften. Die Erklärung einer Garantie ist freiwillig und dient dazu, das Vertrauen des Kunden in das Produkt oder die Herstellerfirma zu stärken. Eine gesetzliche Verpflichtung oder einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht – oft existiert nicht einmal eine vertragliche Beziehung zwischen Garantiegeber und Garantienehmer. Das ist bspw. der Fall, wenn Du einen Fernseher im Kaufhaus oder Online-Shop deines Vertrauens erwirbst. Die Garantie für deinen Fernseher kommt meist vom Hersteller deines Geräts, obwohl Du den Kaufvertrag mit dem Kaufhaus bzw. dem Online-Shop abgeschlossen hast. Ganz im Unterschied zur Gewährleistung. Die Dauer der Garantie kann beliebig lang sein. Die Vorstellung, die Garantie müsse immer zwei Jahre betragen, ist ein weit verbreiteter Irrtum.

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